Im Rahmen der 96. JuMiKo haben sich die Bundesrechtsanwaltskammer und die regionalen Rechtsanwaltskammern gemeinsam gegen die Lockerung des Rechtsdienstleistungsgesetzes durch Bayern ausgesprochen. Sie warnen, dass Rechtsschutzversicherer durch ihre gewinnorientierte Ausrichtung automatisch in Interessenkonflikte geraten und ihrem Beratungsauftrag nicht uneingeschränkt nachkommen können. Das geltende RDG garantiert Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und klare Regeln zur Interessenkonfliktvermeidung. Deshalb fordern die Kammern, den Status quo zum Schutz der Verbraucher beizubehalten. Bund und Länder sollen einheitlich widersprechen.

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