Ein deutscher Kläger erwirkte vor dem Landgericht Bremen eine Rückerstattung von rund 194.000 Euro, die er zwischen Juni 2013 und Oktober 2020 auf bwin.com und premium.com verloren hatte. Das Gericht stützt sich auf § 4 Abs. 4 GlüStV 2012, das EuGH-Urteil vom April 2026 und das bis Juli 2021 geltende Verbot von Online-Casinospielen. Da ElectraWorks keine deutsche Lizenz besaß und das Verlinkungsverbot missachtete, wurden die Verträge für nichtig erklärt. CLLB Rechtsanwälte machten den Anspruch geltend.

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