Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs, den das Bundeskabinett kürzlich präsentiert hat, steht die Einführung einer haftungsrechtlichen Gefährdungshaftung für E-Scooter-Halter und einer Beweislastumkehr zugunsten von Geschädigten, während Fahrerinnen und Fahrer pauschal als verschuldet gelten. Das verkürzt zukünftige Schadenregulierungen deutlich. Der Automobilclub KS e.V. bietet in seiner Analyse einen Überblick über die Unfallstatistik, stellt die rechtlichen Details vor und erklärt, welche Impulse die Neuregelung für eine sicherere urbane Mobilität und Marktakzeptanz deutlich setzt.

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